Ärztliches Gutachten – Führerscheinuntersuchung
Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Lenkerberechtigung/ den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist. Die Führerscheinuntersuchung wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu berechtigt sind, durchgeführt und im Zuge der Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten. Für die Klasse D muss zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden. Die gesetzliche Regelung ist im FSG § 8 zu finden.
Das Gutachten nach der Führerscheinuntersuchung hat geeignet, bedingt geeignet, beschränkt geeignet oder nicht geeignet auszusprechen.
Kosten der Führerscheinuntersuchung:
- 35 Euro für die Klassen A, B, B+E und F
- 50 Euro für die Klassen C, D, C+E, D+E sowie den Unterklassen C1 und C1+E
- 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening (notwendig bei Klasse D)
Man darf einen berechtigten Arzt für die Führerscheinuntersuchung frei wählen, dieser darf dich aber nicht in den letzten 5 Jahren betreut haben. Somit ist der Hausarzt für diese Untersuchung nicht berechtigt.
Was wird gemäß §3 Abs. 2 der FSG-GV untersucht?
- Erhebung der Krankheitsgeschichte
- Gesamteindruck – Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
- Größe und Gewicht
- Sehschärfekontrolle sowie eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes
- Hörtest
- Herzkreislaufkontrolle
- Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)
- Überprüfung auf Tremor
Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?
- gültigen Lichtbildausweis
- für Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes
- für Kontaktlinsenträger: Verträglichkeitsattest vom Augenarzt
WICHTIG: Das ärztliche Gutachten muss persönlich auf der jeweiligen Behörde (Führerscheinstelle) abgegeben werden.