Ärztliches Gutachten – Führerscheinuntersuchung

Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Lenkerberechtigung/ den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist. Die Führerscheinuntersuchung wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu berechtigt sind, durchgeführt und im Zuge der Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten. Für die Klasse D muss zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden. Die gesetzliche Regelung ist im FSG § 8 zu finden.

Das Gutachten nach der Führerscheinuntersuchung hat geeignet, bedingt geeignet, beschränkt geeignet oder nicht geeignet auszusprechen.

Kosten der Führerscheinuntersuchung:

  • 35 Euro für die Klassen A, B, B+E und F
  • 50 Euro für die Klassen C, D, C+E, D+E sowie den Unterklassen C1 und C1+E
  • 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening (notwendig bei Klasse D)

Man darf einen berechtigten Arzt für die Führerscheinuntersuchung frei wählen, dieser darf dich aber nicht in den letzten 5 Jahren betreut haben. Somit ist der Hausarzt für diese Untersuchung nicht berechtigt.

Was wird gemäß §3 Abs. 2 der FSG-GV untersucht?

  • Erhebung der Krankheitsgeschichte
  • Gesamteindruck – Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
  • Größe und Gewicht
  • Sehschärfekontrolle sowie eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes
  • Hörtest
  • Herzkreislaufkontrolle
  • Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)
  • Überprüfung auf Tremor

Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?

  • gültigen Lichtbildausweis
  • für Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes
  • für Kontaktlinsenträger: Verträglichkeitsattest vom Augenarzt

WICHTIG: Das ärztliche Gutachten muss persönlich auf der jeweiligen Behörde (Führerscheinstelle) abgegeben werden.