Nachschulung

Personen, die im Straßenverkehr alkohol- oder drogenauffällig geworden sind oder als Fahranfänger innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben bzw. in anderer Hinsicht verkehrsauffällig gewesen sind, werden von der Behörde zur Absolvierung einer Nachschulung verpflichtet.

Seit 1. Juli 2005 können Nachschulungen auch im Zuge des Führerschein-Vormerksystems von Seiten der Behörde angeordnet werden.

Die durchgeführten Nachschulungen dürfen nur von ermächtigten Instituten durchgeführt werden und werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Wird der Anordnung zur Absolvierung einer Nachschulung nicht innerhalb von 4 Monaten nachgekommen, führt dies zum Entzug der Lenkberechtigung, bis der Anordnung Folge geleistet wurde.

Wir informieren und beraten dich gerne. Nimm einfach Kontakt zu uns auf oder schau persönlich in einer unsere Standorte vorbei.