Führerschein Klasse A

Die Klasse A umfasst alle Motorräder. Deine Ausbildung kannst du bereits mit 23,5 Jahren beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • 2 EU-Passfotos
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs 

Ablauf der Ausbildung

  • Theoriekurs 6 Unterrichtseinheiten  (6UE) 
  • mind. 14 Fahrstunden 
  • Garantieprüfung (2 Tage vor der PC Prüfung – telefonische Anmeldung erforderlich) 
  • PC Prüfung (Link zu Prüfterminen in Liezen)
  • Praktische Prüfung mit 24 Jahren (Link zu Prüfterminen in Liezen)

Wissenwertes

Hat die Person zur Zeit der Antragstellung bereits das 39. Lebensjahr vollendet, müssen 2 zusätzliche Fahrstunden absolviert werden.

Ablauf der Stufenausbildung am 19. Jänner 2013

Klasse und Mindestalter Was darf ich lenken?
A1Beginn: ab 15,5 Jahren
Praktische Prüfung: 16 Jahre

Motorräder mit/ohne Beiwagen bis max. 125 ccm Hubraum,
mit einer Motorleistung bis max. 11 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige KFZ bis max. 15 kW

A2Beginn: ab 17,5 Jahren
Praktische Prüfung: 18 Jahre
Motorräder mit/ohne Beiwagen mit einer Motorleistung bis max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten
Motorleistung abgeleitet sind.
ABeginn: ab 23,5 Jahren
Praktische Prüfung: 24 Jahre
AUSSER bei Vorbesitz der Klasse
A2 – Mindestalter: 20 Jahre
Motorräder mit/ohne Beiwagen und dreirädrige KFZ mit mehr als 15 KW
Code 1115 Jahre Vorbesitz der Klasse BMotorräder bis max. 125 ccm Hubraum
Es sind nur 6 Fahrstunden in der Fahrschule erforderlich.
Es gibt hier keine Prüfung oder theoretische Ausbildung.
  • Theoriekurs: 26 Stunden Grundwissen (entfällt bei vorhandenem B-Schein) + 8 Stunden spezifischer Kurs für die Klasse A
  • Praktische Ausbildung: 12 Fahrstunden
  • Mehphasenausbildung (MPHA): Fahrsicherheitstraining nach 2-12 Monaten und eine Perfektionsfahrt (in der Fahrschule) nach 4-14 Monaten (aber mind. 2 Monate Abstand zum Fahrsicherheitstraining!!). Die MPHA muss nur ein mal gemacht werden – d.h. wenn du mit der Klasse A1 beginnst musst du die MPHA absolvieren, wenn du dann aber die Aufstufung auf A2 machst musst du es nicht noch einmal machen.

"Upgrade"

Das Upgrade von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erhältst du, wenn du mind. 2 Jahre Praxis in der jeweils niedrigeren Klasse vorweisen kannst und wenn du die MPHA absolviert hast. Für das Upgrade musst du entweder eine praktische Prüfung oder 7 Fahrstunden in der Fahrschule absolvieren.
Besitzt du bereits den Code 111 und möchtest nun die Klasse A "nachmachen" so kannst du bei der Klasse einsteigen, für die du das Mindestalter bereits erreicht hast. Die vorgeschriebene Schulung (Theoriekurs + Fahrstunden + Prüfungen) musst du jedoch trotzdem vollständig absolvieren.

Ein Direkteinstieg in die jeweilige Klasse ist möglich, wenn das Mindestalter erreicht wurde (d.h. A2 ohne Vorbesitz von A1 kann ab 17,5 Jahren begonnen werden.
Die Klasse A2 ohne Vorbesitz von A kann ab 23,5 Jahren begonnen werden).